Telematikinfrastruktur Pflege:
TI-Anbindung für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
Telematikinfrastruktur (TI) Anbindung der Pflege – Pflicht seit dem 01.07.2025 unverzichtbar ab spätestens 01.07.2026
Egal ob im Beruf oder im Alltag, die Digitalisierung ist unaufhaltbar. Grade im Gesundheitssektor ist es wichtig dort weiter voranzuschreiten, um die Arbeit wieder dorthin zu lenken, wo sie hingehört, in die Pflege an dem Menschen statt in Papiere.
Daher wurde beschlossen, dass alle Pflegeeinrichtungen bis 01.07.2025 an die sogenannte Telematikinfrastruktur der Gematik angeschlossene sein müssen.
KIM-Dienst und eVerordnung für Pflegeeinrichtungen
Umso wichtiger, ab dem 01.12.2026 müssen alle Pflegeeinrichtungen die Abrechnung ausschließlich digital über die Telematikinfrastruktur bzw. über die Kommunikation im Medizinwesen (kurz KIM) durchführen.
Zudem sind alle Verordnungen sind ab dem 01.07.2026 verpflichtend digital zu versenden/empfangen (eVerordnung). Verunsicherung ist daher überall im medizinischen Sektor zu verspüren, aber wir wollen Ihnen diese Verunsicherung nehmen.
Wir unterstützen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bei der TI-Anbindung an die Telematikinfrastruktur, von der Planung bis zur technischen Umsetzung.
Leistungen rund um die TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen
Einrichtung der Telematikinfrastruktur
Installation des KIM-Dienstes
TI-Konnektor und Kartenterminals
IT-Support für Pflegedienste
- Pflegeassistenzsyteme
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